Die Organisation

Die Organisationsstruktur unseres Vereins umfaßt unterschiedliche Verantwortungsbereiche und Entscheidungsbefugnisse. Das oberste Entscheidungsgremium ist die Mitgliederversammlung des Vereins. Sie gibt das Geschäftsjahr und die weitere Entwicklung des Vereinsvor. Sie entscheidet nach Vorlage über alle den Verein betreffenden finanziellen Fragen. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Seine geschäftsführenden und administrativen Aufgaben hat der Vorstand an den Geschäftsführer abgegeben. Zu seinen Aufgaben gehört u.a. die Führung der laufenden Geschäfte und des inneren Dienstbetriebes. Der Geschäftsführer hat die Dienst- und Fachaufsicht und das Direktionsrecht über das gesamte Personal inne. Ihm obliegen die Sicherungder Qualitätsstandards und der Aufbau eines entsprechenden Managementsystems und die pädagogische Gesamtleitung. In seinen Aufgaben unterstützen ihn die Mitarbeiter_innen der Verwaltung.

Die Leitungen der einzelnen Einrichtungen haben die Aufgabe, ein optimales internes Umfeld für die Zielerreichung zu schaffen und zu erhalten. Sie führen ihre Teams in Eigenverantwortung und haben in diesem Rahmen die Organisations- und Weisungsbefugnis gegenüber ihren Team-Mitgliedern.

Der Informationsfluss

Die Informationen fließen in zwei Richtungen und zwar vom Verein zu den einzelnen Einrichtungen und natürlich auch in umgekehrter Richtung von den Einrichtungen zum Verein.

Das zentrale Mittel des Informationsaustausches zwischen den Einrichtungen und des Trägers ist die im 14tägigen Abstand stattfindende Leiter_innensitzung mit der Geschäftsführung, der Verwaltung des Vereins und allen Leiter_innen.

Die Leitungen werden über alle die Einrichtungen betreffenden Entscheidungen, Vorkommnisse und Planungen in finanzieller, organisatorischer und tatsächlicher Hinsicht informiert.

Die Leiter_nnen tragen die Mitteilungen in ihre jeweiligen Teams. Dazu erhalten sie die Protokollabschriften der Sitzungen. Wie sie die Mitteilungen konkret ihrem Team zugänglich machen, entscheiden sie in Eigenverantwortung. Zur Kontrolle des Informationsflusses wird eine von den Erzieher_innen gegengezeichnete Kopie des Sitzungsprotokolls dem Geschäftsführer zum nächsten Sitzungstermin eingereicht.

Im Gegenzug dienen die Sitzungen den Leiter_innen ihrerseits Informationen an den Träger weiterzugeben und sich kollegial auszutauschen.

Informationen, die keinen Aufschub dulden, werden selbstverständlich direkt zwischen der Einrichtungsleitung und der Geschäftsführung weitergegeben, und es werden entsprechende Maßnahmen nach Absprache ergriffen.

Quelle: Qualitätshandbuch des VfBB Pankow e.V.