In allen Einrichtungen unseres Vereins ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen! Die Hände sind während des Aufenthalts in unseren Einrichtungen regelmäßig zu desinfizieren! Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten! Für eine ausreichende Lüftung ist zu sorgen!
Für Eltern gilt:
- Erkrankte Kinder sollen nicht in die KiTa gebracht werden! Eltern sind verpflichtet, die Kita über die Erkrankung des Kindes sofort in Kenntnis zu setzen! Über das weitere Vorgehen werden die Eltern von der KiTa-Leitung bzw. vom KiTa-Träger informiert!
- Ist innerhalb der Familie eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt worden, darf das Kind die Kita nicht besuchen! Gleiches gilt auch, wenn es Kontakt zu infizierten Personen hatte und noch keine 14 Tage vergangen sind. Wartet ein Familienmitglied auf ein Testergebnis, weil es Kontakt zu einer infizierten Person hatte, hat selbst aber keine Krankheitssymptome, darf das Kind ebenfalls nicht betreut werden.
- Die Übergabe des Kindes erfolgt an der KiTa-Tür.
- In der Bringe-/ Abholsituation ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Hände sind zu desinfizieren.
- Elternabende sind vorzugsweise onlinebasiert durchzuführen. Finden die Elternabende dennoch in den Räumen der KiTa statt, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Der Mindestabstand ist einzuhalten und für eine ausreichende Lüftung ist zu sorgen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten muss dann eine Anwesenheitsliste mit folgenden Angaben vorliegen: Name | Vorname | Telefonnummer | E-Mail-Adresse.
- Elterngespräche sind vorzugsweise onlinebasiert durchzuführen. Finden die Elterngespräche dennoch in den Räumen der KiTa statt, so ist auch hier eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Mindestabstand ist einzuhalten und für eine ausreichende Lüftung ist zu sorgen.
- Während der Eingewöhnung tragen die Eltern in der gesamten KiTa eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Für Externe gilt:
- Externe, dazu zählen: Besucher_innen, Handwerksfirmen, Hospitant_innen, Vertreter_innen und Kooperationspartner_innen, haben beim Betreten und Verlassen unserer Einrichtungen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Während des Aufenthalts in unseren Einrichtungen ist der Mindestabstand von 1,5 m zu beachten.
- Die Zustellung von Paketen und die Übergabe des Essens für den Caterer erfolgt kontaktlos an der KiTa-Eingangstür.
- Externe Kräfte (z.B. Musik- und Yogapädagog_innen) müssen ebenfalls beim Betreten und Verlassen unserer Einrichtungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Nach dem Musik- und Yoga-Angebot ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.
Für Mitarbeiter_innen unseres Vereins gilt:
- Es wird empfohlen, dass das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Situation stattfinden sollte:
- Beim Betreten und Verlassen der KiTa
- In der Bringe- und Abholsituation
- Bei Teamsitzungen
- Bei Fortbildungen
- Jede_r Mitarbeiter_in ist mitverantwortlich, dass er_sie sich regelmäßig die Hände desinfiziert und für eine ausreichende Lüftung sorgt.
- Der Mindestabstand von 1,5 m ist unter Erwachsenen einzuhalten. Eine Maskenpflicht am jeweiligen Arbeitsplatz besteht jedoch - insbesondere in der Interaktion mit den Kindern - nicht!
- Mitarbeiter_innen, dazu zählen auch die Träger-Vertreter_innen, die zu Besuch in einer anderen Einrichtung sind, sollen beim Betreten und Verlassen der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und den Mindestabstand von 1,5 m einhalten.
Mehr Informationen zum Thema COVID-19 erhalten Sie hier:
Die Bundesregierung
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Robert Koch Institut (RKI)