Ab Donnerstag, 08.02.2021 sind unsere KiTas wieder nur notgeöffnet!
Zugangsberechtigung: Beschäftigte der Systemrelevanzliste (= ein Elternteil | auch Home-Office zählt) | Alleinerziehende | Kinder, die im letzten KiTa-Jahr sind | Kinder, deren Betreuung aus besonders dringenden pädagogischen Gründen erforderlich ist (erhöhter Förderbedarf, Sprachförderbedarf sowie Kinderschutzfälle)
Eine Bedarfsanmeldung ist erforderlich!